Luftaufnahmen: sollten Laien lieber die Finger davon lassen?
Luftaufnahmen sind etwas Besonderes, sie eröffnen uns Perspektiven, von denen manche nicht einmal träumen. Sie ermöglichen uns einen wahnsinnigen Ausblick und es entstehen atemberaubende Bilder. Mithilfe von Drohnen werden solche Aufnahmen zum Kinderspiel. Einmal Luftbilder wie ein Profi schießen, wer hat darüber noch nicht nachgedacht? Es wäre zu schön, wenn es mit einem Drohnenflug so einfach wäre. Aber es gibt Hindernisse, rechtliche Aspekte sowie konkrete Verstöße, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Nicht jeder ist dafür gemacht, sich mit dieser komplexen Rechtslage bezüglich des Drohnenflug auseinanderzusetzen. Daher gilt die Thematik rund um Luftaufnahmen mit Drohnenals Gebiet für Profis. Laien müssen hier besonders aufpassen, denn es drohen extreme Strafen.
Genehmigungspflicht für Luftbilder mit Drohnen?
Seit 2021 gelten neue Gesetze in Bezug auf den Drohnenflug. Die Gesetze wurden erneut verschärft und die Strafen im Ernstfall erhöht. Will man sich endgültig absichern, so sollte der Laie definitiv die Luftfahrtbehörden bei Fragen zu Luftaufnahmen konsultieren. Diese können Auskunft über die jeweils geltende Rechtslage geben. Dennoch muss man auch die Hintergründe und Zusammenhänge verstehen. Völlig ahnungslos sollte man den Kontakt also nicht suchen. Geht es um die Genehmigungspflicht, so muss zwischen dem reinen Flug mit einem Quadrocopterund der jeweiligen Aufnahme eines Fotos eine Grenze gezogen werden. Wollen die Drohnenpiloten ausschließlich zum Freizeitspaß mit einem Quadrocopter abheben, so ist dies in der Regel erlaubt. Will der Pilot aber Fotos schießen, dann stehen diesem Vorhaben komplizierte Genehmigungsverfahren gegenüber. Das benötigte Wissen über geltendes Recht und die Anforderungen sind wahnsinnig komplex. Zudem ist der Prozess der Genehmigung langwierig und erfordert enormes Hintergrundwissen. Sie kennen es vielleicht von privaten Amtsgängen, die in der Regel nicht ganz angenehm sind. Die bekannten Genehmigungen, Dokumente usw. sind jedoch ein Kinderspiel im Vergleich zu dieser Thematik.
Sobald die Drohnenpiloten ihre Geräte also mit Kameras, egal welcher Art, ausstatten, ist eine behördliche Genehmigung fällig und unabdingbar. Ein Bußgeld aufgrund eines Verstoßes kann vielseitig sein, daher muss auch ein Auge auf das Urheberrecht geworfen werden. An dieser Stelle können die Luftaufnahmen nämlich richtig teuer werden. Sofern Drohnenpiloten einen Luftbilddienst konsultieren, muss auf die Übertragung der Rechte der Bilder geachtet werden. Des Weiteren sollte Obacht bei der Aufnahme von bekannten Bauten herrschen. Hier kann der Bauherr eventuell über urheberrechtliche Ansprüche verfügen. Eine Abmahnung lässt da nicht lange auf sich warten, schießt man einfach so mal ein paar Bilder. Die Bußgelder können schnell bis zu 50.000 € hoch sein. Diese Summe belegt, dass der Laie in diesem Gebiet in höchstem Grad vorsichtig sein muss. Die Drohnen-Verordnung ist ein gutes Beispiel, denn hier sind massig Vorgaben gemacht, die es einzuhalten gilt. Die empfindlichen Summen, die bei Nichtbeachtung der Regeln fällig werden, können so weit gehen, dass sie Privatleute in den Ruin treiben.
Weitere wichtige Aspekte
Der Drohnenflug beinhaltet weiterführende rechtliche Vorgaben, die zu beachten sind. So sieht die Drohnen-Verordnung vor, dass sich jeder der Drohnenpiloten beim Luftfahrtbundesamt registrieren muss. Daher ist eine Nummer sichtbar an der jeweiligen Drohne anzubringen. Drohnen, die als Spielzeug ausgezeichnet sind, müssen nicht registriert werden. Diese fallen jedoch nur unter bestimmten Bedingungen unter die Spielzeug-Regelung:
- Gewicht unter 250 Gramm
- keine Kamera
- keine Sensoren zur Erfassung verletzlicher Daten
Sind diese Vorgaben erfüllt, so entspricht die Drohne der EU Richtlinie 2009/48/EC und gilt als Spielzeug. Der Gesetzgeber sieht ebenso vor, dass nach Paragraph 43 Luftverkehrsgesetz jeder Drohnenpilot eine Haftpflichtversicherung besitzen muss. Diese Regel gibt es nicht umsonst, denn Unfälle können jederzeit und kurzfristig passieren. Es kann zu Sachschäden oder Personenschäden kommen. Diese können finanzielle Dimensionen erreichen, die sich der ein oder andere nicht vorstellen mag. Sollte es zu einem Unfall kommen und es ist keine Haftpflichtversicherung vorhanden, so haftet der Verursacher mit seinem Privatvermögen. Keine Versicherung, die einspringt, keine Ausgleich, nichts. Dies kann dazu führen, dass ganze Ersparnisse wegfallen. Schlimmer noch, der Verursache kann, unter Umständen, sein Leben lang dafür zahlen müssen. Im Verhältnis, um sich die Größenordnung vorzustellen: jeder weiß, wie schnell ein Kratzer im Autolack ist und was dieser winzige Kratzer schon kosten kann. Man stelle sich vor, eine Drohne kracht, ohne Versicherung, in ein Auto. Enorme Dellen, eventuell gebrochenes Glas, kaputte Scheinwerfer oder Risse in der Stoßstange usw. Da ist der kleine Kratzer im Lack aber noch sehr günstig dagegen. Schlimmer noch, wenn es zu Personenschäden kommt. Diese können ganz schnell im fünf- oder gar sechstelligen Bereich liegen. Der Verursacher muss nämlich für die gesamte medizinische Versorgung aufkommen, sprich: Transport zum Krankenhaus, dortige Versorgung, ärztliche Betreuung und Versorgung usw. Bevor es dazu kommt, sollte man lieber eine Versicherung abschließen. Wird die Versicherungspflicht nicht beachtet, so kann es wiederum zu einem empfindlichen Bußgeld kommen. Denn wie Autofahren ohne Haftpflicht, ist auch das Drohnenfliegen ohne gültige Versicherung schlichtweg verboten.
Fazit
Anhand der vielen, diversen Gesetze, Vorgaben, Auflagen, Genehmigungsverfahren und Stolperfallen, lässt sich erkennen, welchen Umfang der Rechtsbereich rund um die Drohnen besitzt. Profis setzen sich tagtäglich mit der Materie auseinander und kennen alle nötigen Kniffe. Sie wissen, worauf es ankommt und können Bußgelder vermeiden. Zudem sind ihnen die Genehmigungsverfahren bekannt und sie wissen, was es zu beachten gilt. Niemandem soll hier die Kompetenz oder der Versuch, mit einer Drohne zu starten oder Spaß zu haben, abgesprochen werden. Lediglich soll darauf hingewiesen werden, wie komplex die Thematik ist und worauf Hobby-Piloten achten sollten. Dennoch zum Schluss die ausdrückliche Warnung: es ist äußerst empfehlenswert, das Fliegen und Fotoschießen einem Profi zu überlassen. Empfindliche Strafen können schneller als gedacht zuschlagen.